Beschluss:
1. Für das im Folgenden näher bezeichnete
Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines
Bebauungsplanes beschlossen.
2.
Der
Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 240/II „Opladen - nbso/Quartier
westlich des Bahnhofs“.
3.
Das
Plangebiet liegt in der Gemarkung Opladen, Flur 5, Flurstück 1087,
Teil-Flurstücke 1079, 1080, 1116, 1205 und 1236 sowie in der Gemarkung Opladen,
Flur 9, Teilflurstücke 149, 157, 180, 484, 677, 692, 699 und 733. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung
(Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
4. Der Bebauungsplan Nr. 240/II „Opladen -
nbso/Quartier westlich des Bahnhofs“ (Anlagen 2 und 3 der Vorlage)
einschließlich der Entwurfsbegründung (Anlage 5 der Vorlage) wird in der
vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.
5. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2
BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist
für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen,
öffentlich auszulegen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
dafür: 15 (5 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 1 (BÜRGERLISTE)