Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WfL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten und in der Anlage der Vorlage beigefügten Wirtschaftsplan 2020 nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WfL für das Geschäftsjahr 2020 einen Betrag in Höhe von maximal 750.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig (79 %) zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2020 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2020 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss der WfL 2020 vorliegt.


dafür:         41  (OB, 15 CDU, 12 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           5  (3 BÜRGERLISTE, 2 Aufbruch Leverkusen)