Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Dem Fachbereich Soziales werden für die Produktgruppe 0515 - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII/Asylbewerberleistungsgesetz überplanmäßige Mittel in Höhe von 3.000.000,00 Euro bereitgestellt.

 

Die benötigten Finanzmittel werden im Rahmen des Haushaltes 2019 zur Verfügung gestellt.

 

Leverkusen, 26.11.19

 

gezeichnet:

Richrath                                     Rh. Stefan Hebbel                       Rh. Ippolito


dafür:         44  (OB, 15 CDU, 12 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 2 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           2  (Aufbruch Leverkusen)