Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Dem Fachbereich Soziales werden für die Produktgruppe 0515 - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII/Asylbewerberleistungsgesetz überplanmäßige Mittel in Höhe von 3.000.000,00 Euro bereitgestellt.
Die benötigten Finanzmittel werden im Rahmen des Haushaltes 2019 zur Verfügung gestellt.
Leverkusen, 26.11.19
gezeichnet:
Richrath Rh. Stefan Hebbel Rh. Ippolito
dafür: 44 (OB, 15 CDU, 12 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 2 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)
Enth.: 2 (Aufbruch Leverkusen)