Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Straße In der Hartmannswiese als Gemeindestraße/Anliegerstraße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW zu widmen.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, die Straße In der Hartmannswiese als Gemeindestraße/Anliegerstraße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW zu widmen.
- einstimmig -