Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW den nördlichen Verbindungsarm der Max-Delbrück-Straße als Gemeindestraße/Anliegerweg sowie den daran befindlichen zentralen „Platz der Innovationen“ als Gemeindeplatz beschränkt auf den Fußgängerverkehr zu widmen.


- einstimmig -