Beschluss: Nichtbefassung

Herr Bezirksvorsteher Schönberger schlägt eine Nichtbefassung des Punktes vor, da keine Bahnstrecke durch das Gebiet des Stadtbezirks III verläuft und folglich keine Zuständigkeit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vorliegt. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.