Beschlussempfehlung an den Rat:

 

1. Die Vorlage Nr. 2020/3374 wird abgelehnt.

 

2. Die Parkraumbewirtschaftung im Stadtteil Schlebusch wird dahingehend abgeändert, dass die Regeln, wie sie vor der zuletzt beschlossenen Neuregelung bestanden haben, wieder Geltung erlangen. Eine Sonderregelung gilt dabei für den Marktplatz, dessen südlicher Teil künftig unbewirtschaftet sein soll; der nördliche Teil soll entsprechend der jetzigen Regelung bewirtschaftet werden.

 


Herr Prangenberg (CDU) verweist auf die Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 28.11.2019 zum Antrag Nr. 2019/3293, Gesamtkonzeption Parkraumbewirtschaftung Schlebusch und Opladen, an der festgehalten werden soll.

 

Herr Vennemann (FDP) beantragt daraufhin, die Vorlage Nr. 2020/3374 abzulehnen und dem Rat – gemäß der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 28.11.2019 zum Antrag Nr. 2019/3293 – erneut zu empfehlen, die Parkraumbewirtschaftung im Stadtteil Schlebusch dahingehend abzuändern, dass die Regeln, wie sie vor der zuletzt beschlossenen Neuregelung bestanden haben, wieder Geltung erlangen. Eine Sonderregelung soll dabei für den Marktplatz gelten, dessen südlicher Teil künftig unbewirtschaftet sein soll; der nördliche Teil soll entsprechend der jetzigen Regelung bewirtschaftet werden.


dafür:         10  (5 CDU, 3 SPD, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE)

dagegen:     2  (1 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)