Nachtrag: 24.01.2020

Beschluss: erledigt

Beschluss:

 

1.    Das Gutachten des Fachbereichs Recht und Ordnung vom 18.12.2019 (Az.: 300-36-G-151/19-ju) zur Anordnung einer Tempo 30-Zone in der Saarstraße wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Sofern die rechtlichen Möglichkeiten zur Erweiterung der Tempo 30-Zone im östlichen Teil der Saarstraße vorliegen, trifft die Verwaltung diese Anordnung unverzüglich.

 

3.    Der Bürgerantrag wird für erledigt erklärt.

 

 


Die Tagesordnungspunkte 15.1 und 15.2 werden vorgezogen hinter Tagesordnungspunkt 4 gemeinsam beraten.

 

Der Bürgerantragssteller, Herr Werner, ließ im Vorfeld der Sitzung Herrn Wollenhaupt (CDU) schriftlich eine Rede zum Bürgerantrag zukommen. Diese wurde durch Herrn Wollenhaupt (CDU) verlesen und ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

 

Im Laufe der Diskussion wird deutlich, dass die gesamte Saarstraße einheitlich zur Tempo-30 Zone erklärt werden soll. Hierfür soll die Novelle der Straßenverkehrsordnung abgewartet werden. Über den Punkt zwei der ergänzenden Vorlage Nr. 2020/3371/1 soll daher nicht abgestimmt werden.

 

Herr Bezirksvorsteher Schönberger merkt an, dass der Bürgerantrag lediglich darauf abzielt, dass das Gutachten nicht der Bezirksregierung Köln vorgelegt wird. Einer separaten Abstimmung über den Bürgerantrag bedarf es daher nicht.


- einstimmig -