Herr Schnitzler von Straßen.NRW stellt die technische Seite der Maßnahme anhand einer Präsentation vor.

 

So werden beispielsweise im Eingriffsbereich der zu erstellenden Fuß- und Radbrücke Baggermatten ausgelegt. Die Arbeiten erfolgen mit Kleingeräten (Minibaggern). Die Punktfundamente werden außerhalb des Gewässerbettes gegründet. Herr Dr. Gestermann erkundigt sich nach dem Rückbau der Maßnahme. Herr Schnitzler informiert, dass es sich um ein Provisorium für die Dauer von voraussichtlich fünf Jahren handelt.

 

Herr Dr. Jabin, Cochet Consult, erläutert die umweltfachliche Sicht. So müssen beispielsweise für die Maßnahme fast keine Eingriffe in Gehölze (Gebüsch, straßenbegleitende Biotope) erfolgen. Neben allgemeine Schutzmaßnahmen und technischen Vermeidungsmaßnahmen erfolgt eine Umweltbegleitung.

 

Herr Rees erkundigt sich nach den Kompensationsmaßnahmen. Laut Herrn Dr. Jabin erfolgen diese voraussichtlich am Buschbergsee. Herr Rees stellt daraufhin den Antrag, die Abstimmung bis zur Entscheidung über die Kompensationsmaßnahme zu verschieben. Der Antrag wird nach Abstimmung durch den Beirat mehrheitlich abgelehnt.

 

Mit folgendem Beschlussentwurf lässt der Herr Baumhögger anschließend abstimmen:

 

1.    Der Naturschutzbeirat nimmt die Vorstellung durch Straßen.NRW und Cochet Consult für den Bau einer provisorischen Brücke über die Dhünn für den Fuß- und Radverkehr neben der Bestandbrücke Olof-Palme-Straße und die Anbindung der A1-Dhünnbrücke für den LKW-Verkehr durch eine neu zu erstellende provisorische Straße zur Kenntnis.

2.    Der Naturschutzbeirat stimmt der Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für den Bau einer provisorischen Brücke über die Dhünn für den Fuß- und Radverkehr neben der Bestandsbrücke Olof-Palme-Straße und der Anbindung der A1-Dhünnbrücke für den LKW-Verkehr durch eine neu zu erstellende Straße zu.

 

Beschluss:

 

wie Beschlussentwurf

 

 

dafür:             12

dagegen:         1

Enth.:               1