Herr Beigeordneter Lünenbach berichtet zum „Sachstand Luftreinhalteplan Leverkusen“:

 

Die Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans Leverkusen ist rechtlich verpflichtend - unabhängig davon, dass sich die Luftqualität inzwischen verbessert hat und der maßgebliche NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m3 an der Luftmessstation Gustav-Heinemann-Straße (VLEG) 2019 erstmals unterschritten wurde.

 

Am Montag, den 02.03.2020, hat die erste Arbeitsgruppensitzung LRP LEV nach Inkrafttreten des Luftreinhalteplans (01.01.2020) stattgefunden. Ziel ist die tabellarische Zusammenfassung der Maßnahmen in einem fortlaufenden Bericht. Das Format dieses Projektumsetzungsplans entspricht den Formatvorgaben der Bezirksregierung Köln.

 

Fortlaufend werden Abfragen zum aktuellen Umsetzungsstandes in Abständen von etwa 1/2 Jahr gestellt. Die Erstellung eines Endberichtes ist Anfang 2021 der Bezirksregierung Köln vorzulegen.