Sitzung: 05.03.2020 BU/033/2020
Herr
Beigeordneter Lünenbach berichtet zum „Sachstand Luftreinhalteplan Leverkusen“:
Die Umsetzung der
Maßnahmen des Luftreinhalteplans Leverkusen ist rechtlich verpflichtend - unabhängig
davon, dass sich die Luftqualität inzwischen verbessert hat und der maßgebliche
NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m3 an der Luftmessstation
Gustav-Heinemann-Straße (VLEG) 2019 erstmals unterschritten wurde.
Am Montag, den
02.03.2020, hat die erste Arbeitsgruppensitzung LRP LEV nach Inkrafttreten des
Luftreinhalteplans (01.01.2020) stattgefunden. Ziel ist die tabellarische
Zusammenfassung der Maßnahmen in einem fortlaufenden Bericht. Das Format dieses
Projektumsetzungsplans entspricht den Formatvorgaben der Bezirksregierung Köln.
Fortlaufend werden
Abfragen zum aktuellen Umsetzungsstandes in Abständen von etwa 1/2 Jahr gestellt.
Die Erstellung eines Endberichtes ist Anfang 2021 der Bezirksregierung Köln
vorzulegen.