Beschluss: vertagt in Folgegremium

Die Tagesordnungspunkte 3.1 (Antrag Nr. 2020/3556), 3.2 (Antrag Nr. 2020/3544) und 3.3 (Antrag Nr. 2020/3536) werden gemeinsam beraten.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt einen Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 3.3 in den Turnus nach den Sommerferien.

 

Rh. Ippolito (SPD) regt an, die beiden Anträge der SPD- und CDU-Fraktion zusammenzufassen und mit dem Auftrag an die Verwaltung um einen Turnus zu vertagen, die Voraussetzungen und Möglichkeiten eines solchen kommunalen Rettungsschirmes zu prüfen und über die Ergebnisse sowie mögliche Hilfeleistungen in der kommenden Ratssitzung zu berichten.

 

Herr Molitor (01) fasst die bisherige Diskussion zusammen und empfiehlt, die vorgenannten Anträge als Prüfauftrag an die Verwaltung zu beschließen. Es sollen Mittel in einer Größenordnung von bis zu 5 Millionen € bereitgestellt werden, über deren Verteilung die Verwaltung zur Ratssitzung Vorschläge erarbeitet und diese darstellt. Auf dieser Basis kann die Politik anschließend eine Entscheidung treffen. Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ist damit einverstanden, sodass ihr Vertagungsantrag in diesem Vorschlag aufgeht.

 

Rf. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) ergänzt den vorgenannten Antrag dahingehend, dass dieser alle drei Anträge bzw. den gesamten Tagesordnungspunkt 3 umfassen soll. Zudem soll seitens der Verwaltung herausgearbeitet werden, ob die Höhe der Mittel in der Dimension von 5 Millionen € liegen muss und wie eine möglichst passgenaue Verteilung der Gelder, z. B. für aktive flankierende Maßnahmen, möglich ist. 

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt sodann im Sinne der vorgenannten Vorschläge abstimmen.

 

Beschluss:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Die Inhalte der Anträge Nrn. 2020/3556, 2020/3544 und 2020/3536 werden zu einem Prüfauftrag mit nachfolgendem Inhalt zusammengefasst:

 

1. Prüfung der Bereitstellung und Verteilung von Finanzmitteln zur Existenzerhaltung für in Leverkusen ansässige Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie von Schließungen betroffen sind.

 

Das damit verbundene Ziel ist vor allem die Sicherung der in diesen Unternehmen bestehenden Arbeitsplätze. Die Verwaltung wird beauftragt, Details für ein solches Hilfsmaßnahmen-Paket auszuarbeiten.

 

2. Prüfung und Bereitstellung von z. B. Ausfällen, die durch Kurzarbeit oder durch das sonst kostenlose Mittagessen für Kinder im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes nicht oder nicht vollständig ersetzt werden können.

 

Diese Einbußen sind gerade bei niedrigen Einkommen ein schwerwiegendes Problem.

 

3. Prüfung, ob Kindern auch in der Corona-Krise ein kostenloses Mittagessen aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets zur Verfügung gestellt werden kann.

 

4. Die vorgenannten Maßnahmen sollen sich in einem Haushaltsvolumen von bis zu 5 Millionen € bewegen. Eine möglichst passgenaue Verteilung der Mittel, z. B. für aktive flankierende Maßnahmen, ist herauszuarbeiten.

 

Die Verwaltung legt das Ergebnis der Prüfung dem Rat am 25.06.2020 zur Entscheidung vor. Die Anträge Nrn. 2020/3556, 2020/3544 und 2020/3536 sind durch diesen Beschluss erledigt.

 

- einstimmig -