Beschluss:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW:

 

1. Förderleistungen an freie Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX werden aufgrund der besonderen Umstände in Folge der Corona-Pandemie fortgewährt.

 

2. Die Leistungen an freie Träger der Eingliederungsleistungen nach SGB IX werden unverändert fortgezahlt.

 

Diese Regelungen gelten vorbehaltlich der Ausführungen des Landesausführungsgesetzes zum Sozialdienstleister-Einsatz Gesetz (SodEG).

 

Die Träger verpflichten sich, alle Leistungen, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Leistungen aus dem Schutzschirm des Landes NRW, in Anspruch zu nehmen. Nach Wiedereintritt der regulären Arbeit wird der Fachbereich Soziales prüfen, inwieweit die in Anspruch genommenen Leistungen von Bund und Land mit der Leistung der Stadt Leverkusen zu verrechnen sind.


dafür:         16  (OB, 5 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           1  (Aufbruch Leverkusen)