Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

1. Punkt 3.3. der Kulturförderrichtlinien „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ wird wie folgt angepasst: Eine Antragstellerin/ein Antragsteller kann maximal 9.000 € pro Jahr für die Durchführung von Projekten oder für notwendige Anschaffungen im Sinne von 4.1. beantragen.

 

2. Die Verwaltung berichtet nach einem Jahr über die Auswirkungen der neuen Höchstgrenze und die Anzahl der Bewerbungen.

 

3. In diesem Jahr (2020) wird der Bewerbungsschluss vom 15.03.2020 auf den 15.04.2020 verschoben.

 

4. Die Kulturförderrichtlinien bleiben ansonsten in der Fassung vom 01.07.2019 erhalten, das heißt die Mittel für die Förderungen „Veranstaltungen im Stadtgebiet 2. Halbjahr 2020“ werden entsprechend der gültigen Richtlinien vergeben.

 

5. Die für das 1. Halbjahr bewilligten Förderungen zu „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ haben Bestand. Die KulturStadtLev (KSL) berichtet über den Stand der Durchführungen der Projekte im ersten Halbjahr und den Mittelabfluss.

 

6. Die vorgenannten Förderungen können bis zum Ende des ersten Halbjahres 2021 nachgeholt werden. Entstandenen Kosten für Projekte, die abgesagt werden mussten, werden erstattet.

 

7. Die Stadt Leverkusen stellt aus dem städtischen Haushalt aufgrund der besonderen wirtschaftlichen Lage infolge der Corona-Krise ergänzend zu den im laufenden Wirtschaftsplan der KSL für „Kulturförderung“ eingestellten Finanzmittel von 90.000 € für das Jahr 2020 maximal zusätzlich weitere 90.000 € für „Kulturhilfen“ zur Verfügung. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung der kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher zeitnah Kriterien zu erarbeiten, wie diese zusätzlichen Mittel „Kulturhilfen“ verteilt werden können und legen diese im nächsten Turnus der Politik zur Entscheidung vor.


Der Tagesordnungspunkt 9.1 (Antrag Nr. 2020/3540) wurde vom Antragsteller vor der Sitzung zurückgezogen. Die Tagesordnungspunkte 9.2 (Antrag Nr. 2020/3548) und 9.3 (Vorlage Nr. 2020/3448/1) werden gemeinsam beraten.

 

Herr Molitor (01) führt in den Tagesordnungspunkt ein und fasst die Intention der Beschlusspunkte des politischen Antrags und der Verwaltungsvorlage zusammen.

 

Zunächst geht es darum, über die grundsätzlichen kulturellen Förderrichtlinien abzustimmen, wie sie zukünftig für den „Normalfall“ sein sollen. Im Haushalt ist dafür ein Budget von 90.000 € vorgesehen. Die Förderungen für das 1. Halbjahr 2020 sind bereits Ende 2019 verteilt worden, allerdings nicht auf der Basis der Summe von 45.000 €, sondern von 22.500 €, weil die Erhöhung des Budgets zu diesem Zeitpunkt im Haushalt noch nicht endgültig beschlossen war.

 

Aktuell muss entschieden werden, wie die Restmittel in Höhe von 67.500 € für das 2. Halbjahr 2020 nach den kulturellen Richtlinien verteilt und verwendet werden sollen. Es liegen derzeit bereits entsprechende Anträge vor, die weit über dieses Budget hinausgehen. Hierbei erinnert Herr Molitor (01) daran, dass nicht nur konkrete Veranstaltungen, sondern auch zweckbestimmte Investitionen für Vereine und kulturelle Einrichtungen möglich sind. 

 

Aus dem politischen Antrag geht der Vorschlag hervor, neben den beschlossenen 90.000 € zusätzlich nochmal bis zu 90.000 € aufgrund der Corona-Pandemie aus dem Haushalt zur Verfügung zu stellen, um die Kulturvereine „außerhalb“ der Richtlinien und ohne einen zwingenden Bezug zu konkreten Veranstaltungen und Projekten zu unterstützen. Hierfür müssen konkrete Kriterien definiert und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Der Antrag zielt darauf ab, dass die Förderungen nach den Richtlinien für 1. Halbjahr 2020 so umgesetzt werden sollen, wie sie bereits beschlossen wurden. Die in dem Antrag dargestellte Mittelverwendung außerhalb der Richtlinien soll sich nicht nur auf die zusätzlichen 90.000 €, sondern auch auf die noch nicht beanspruchten 67.500 € für das 2. Halbjahr 2020 beziehen.

 

Herr Molitor (01) schlägt vor, die beiden Budgets getrennt voneinander zu betrachten und zu behandeln. Hierbei ist die Entscheidung zu treffen, ob zusätzlich zu den vorhandenen 90.000 € ein weiterer Betrag von bis zu 90.000 € beschlossen wird und wie dieser verteilt werden soll. 

 

Herr Bürgermeister Marewski (CDU) stellt aufgrund einer heutigen Presseberichterstattung klar, dass nicht die Politik alleine über die kulturellen Förderungen entscheidet, sondern nach üblichem Verfahren der Betriebsausschuss KulturStadtLev und die drei Bezirksvertretungen von der Jury einen vorentscheidenden Vorschlag zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt bekommen.

 

Nach einer weiteren Diskussion und Vorschlägen von Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Herrn Bürgermeister Marewski (CDU) fasst Herr

Molitor (01) den finalen Beschlussentwurf zusammen, über den Herr Oberbürgermeister Richrath sodann abstimmen lässt.


dafür:         16  (OB, 5 CDU, 4 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           1  (OP)