Nachtrag: 14.05.2020
Sitzung: 18.05.2020 H/021/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/3559
Beschluss:
Weil es
sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss
gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW:
Musikschule:
1.
Gebührenerstattung ab Mitte März 2020 und Aussetzung
der Gebühren bis zur satzungsgemäßen Unterrichtsaufnahme der Musikschule,
2.
Aufruf an die Eltern, die Musikschule mit einer
Spende an den Förderverein zu unterstützen und
3.
Änderung/Ergänzung der Satzung/Gebührensatzung
Musikschule um online erteilten Unterricht, damit zum einen einem krisenbedingten
längerfristig eingeschränkten/untersagten Musikschulunterricht Rechnung
getragen wird und zum anderen die Zukunftsfähigkeit der Musikschule über die
Nutzung der „neuen Medien“ nachhaltig gestärkt wird –unabhängig von der
Corona-Krise.
Jugendkunstgruppen:
1.
Teilnehmenden bzw. den Entgeltpflichtigen wird
aufgrund von coronabedingten Kursausfällen zunächst ein Gutschein sowie eine
bevorzugte Anmeldung für das kommende Kursjahr angeboten,
2.
Erstattungswünsche werden nach formlosen Antrag
berücksichtigt.
- einstimmig -
Herr Oberbürgermeister Richrath unterbricht die Sitzung für eine Pause.