Nachtrag: 14.05.2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesmittel in Höhe von 15.000 € abzurufen und an Vereine, Freiwilligenagenturen und Nachbarschaftsinitiativen, die sich bei der Bewältigung der Corona-Krise engagieren, weiterzuleiten. Bei der Verteilung der Mittel sollen bis zu zehn verschiedene Vereine, Freiwilligenagenturen und Nachbarschaftsinitiativen berücksichtigt werden.

Hierbei wird die Verwaltung durch eine unabhängige Jury, bestehend aus

 

-     Frau Christiane Kuhn-Haarhoff

-     Herrn Lorenz Smidt

-     Herrn Daniel Hambüchen

 

unterstützt, die über die Mittelvergabe anhand des Ziels der Landesregierung entscheidet.


Rh. Scholz (CDU) bittet darum, bei der Verteilung der Mittel bis zu zehn verschiedene Vereine, Freiwilligenagenturen und Nachbarschaftsinitiativen zu berücksichtigen.


- einstimmig -