Nachtrag: 14.05.2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Bei den weiteren Bauphasen der Rheinbrücke soll der Fuß- und Radweg unterhalb der A1-Rheinbrücke auf Leverkusener Seite so häufig wie möglich geöffnet werden.


Da Herr Jansen (Straßen.NRW) unter Tagesordnungspunkt 2 zugesagt hat, dass der Fuß- und Radweg in Kürze für die Phase des Baustopps an der Rheinbrücke wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, erklärt Rh. Löb (SPD) den ersten Satz des Antrages für erledigt.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt daraufhin über den zweiten Satz des Antrages abstimmen.


- einstimmig -