Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung einer Buche neben dem Parkplatz des Dienstgebäudes Haus-Vorster Straße 8 zu.
Leverkusen, 25.03.2020
gezeichnet:
Schiefer Krampf
Bezirksvorsteher stv. Bezirksvorsteher
dafür: 11 (4 CDU, 2 SPD, 2 OP, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 DIE LINKE.LEV, 1 BÜRGERLISTE)
Enth.: 1 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)