Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung einer Buche neben dem Parkplatz des Dienstgebäudes Haus-Vorster Straße 8 zu.

 

Leverkusen, 25.03.2020

 

gezeichnet:

Schiefer                                                                               Krampf

Bezirksvorsteher                                                                 stv. Bezirksvorsteher


dafür:         11  (4 CDU, 2 SPD, 2 OP, 1 Aufbruch Leverkusen, 1 DIE LINKE.LEV, 1 BÜRGERLISTE)

Enth.:           1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)