Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II räumt dem Bürgerantragsteller, Herrn Freund, einstimmig Rederecht ein.

 

Herr Freund erläutert seinen Bürgerantrag.

 

Da das angefragte Vorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt, kann dieses aus planungsrechtlicher Sicht nicht über eine Befreiung ermöglicht werden.

Aus diesem Grund schlägt Herr Molitor (01) vor, den Bürgerantrag abzulehnen.

Jedoch soll die Verwaltung auf den Antragsteller zugehen, um gemeinsam ins Gespräch zu kommen und das weitere Vorgehen zu unterstützen.

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II unterstützt die Intention des Bürgerantrages der Kirche.

 

Beschluss:

 

1.         Der Bürgerantrag Nr. 2020/3604 wird abgelehnt.

 

2.         Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II unterstützt die Ziele des geplanten             Bauvorhabens der evangelischen Kirche.

 

3.         Dem Bürgerantragsteller wird empfohlen, sich mit der Verwaltung kurzfristig in Verbindung zu setzen, um die Inhalte der beabsichtigten Bebauung zu besprechen, um das rechtlich erforderliche Planungsverfahren einleiten zu können.

 

- -einstimmig