Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt folgende Widmungen gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW:

 

1. Burgweg als Gemeinde-/Anliegerstraße,

 

2. Eulengasse vom Burgweg bis einschl. Wendeplatz als Gemeinde-/Anliegerstraße,

 

3. Eulengasse von Pützdelle bis Wendeplatz als Gemeinde-/befahrbarer Wohnweg,

 

4. Habichtgasse als Gemeinde-/Anliegerstraße,

 

5. Verbindungsweg von der Habichtgasse zur Felderstraße als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgängerverkehr.


- einstimmig -