Herr Oberbürgermeister Richrath unterbreitet zu Beginn der Beratung den folgenden Verfahrensvorschlag:

 

„Ausweislich der beigefügten rechtsgutachterlichen Stellungnahme der Rechtsanwälte Partnerschaft mbH „Lenz und Johlen“ vom 15.06.2020 musste ich Ihnen aus rechtlichen Gründen die Aufhebung des ursprünglichen Beschlusses des Hauptausschusses vom 23.04.2020 durch mich als Oberbürgermeister empfehlen.

 

Sollte jedoch der politische Wunsch, den Vorschlag des Museumsvereins Morsbroich, ca. 50 Stellplätze am Rande des Schlossparks innerhalb des Landschaftsschutzgebietes anzulegen, weiterhin bestehen, wäre es dann Aufgabe der Verwaltung, eine ermessensfehlerfreie Prüfung, ggf. unter Beteiligung der Rechtsanwälte Partnerschaft mbH „Lenz und Johlen“, durchzuführen.

 

Um eine Aufhebung zu vermeiden, schlage Ihnen daher folgenden veränderten Beschlusspunkt vor:

 

Der Beschlussentwurf zu Ziffer II wird wie folgt ersetzt:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der Prüfergebnisse aus der rechtsgutachterlichen Stellungnahme der Rechtsanwälte Partnerschaft mbH „Lenz und Johlen“ vom 15.06.2020, so schnell wie möglich mit der rechtssicheren Umsetzung der nachfolgenden Punkte:

 

1.    Dem Vorschlag des Museumsvereins Morsbroich, ca. 50 Stellplätze am Rande des Schlossparks innerhalb des Landschaftsschutzgebietes anzulegen, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen einer Befreiung vorliegen. Hierzu hat ein Fachbüro folgende Punkte abzuarbeiten und der Verwaltung schriftlich vorzulegen:

 

- Beschreibung des derzeitigen Zustands der Antragsfläche
- Beschreibung und Bewertung der durch den Parkplatz ausgelösten voraussichtlichen Beeinträchtigungen der Vegetation, der Tierwelt, des Bodens, des Grund- und ggf. Oberflächenwassers sowie des Landschaftsbildes, hier speziell des Erscheinungsbildes des Schlossparks
- Begründung einer die Befreiung rechtfertigenden atypischen Situation der Antragsfläche
- Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen

Die Verwaltung wird den Museumsverein über ihr Prüfergebnis zu den o.g. Unterlagen unterrichten.

 

2.    Das Gewinnerbüro des freiraumplanerischen Wettbewerbs Parkanlage Schloss Morsbroich wird vorbehaltlich eines positiven Prüfergebnisses beauftragt, auch für den vorgenannten Parkplatz die weitere Planung inklusive Ausführungsplanung zu erarbeiten.“

 

Herr Bürgermeister Marewski gibt die als Anlage 5 zur Niederschrift beigefügte Erklärung zu Protokoll.

 

Rh. Schönberger (CDU) schlägt anschließend vor, über folgenden geänderten Beschlussentwurf abzustimmen:

 

„In Kenntnis der Einschätzung des Oberbürgermeisters und mit Berücksichtigung der Stellungnahme des vom Oberbürgermeister beauftragten Rechtsanwaltes sowie unter Berücksichtigung aller seit der Vorstellung des Standortkonzeptes Schloss Morsbroich im Januar 2018 der Verwaltung und dem Rat zur Kenntnisnahme gelangten Sachverhalte und Einschätzungen sowie unter Berücksichtigung und Abwägung aller daraus ersichtlicher Sachverhalte und Belange bestätigt der Rat die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses in der Sitzung vom 23.04.2020.“

 

Nach weiterer Diskussion lässt Herr Bürgermeister Wölwer über die Aufhebung der Dringlichkeitsentscheidung gem. Vorlage Nr. 2020/3526/1 Ziffer II abstimmen.

 

dafür:         21  (OB, 10 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 1 Soziale Gerechtigkeit, 2 DIE LINKE.LEV)

dagegen:  22  (14 CDU, 4 BÜRGERLISTE, 2 Aufbruch Leverkusen, 2 FDP)

 

Damit bestätigt der Rat die vom Hauptausschuss am 23.04.2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Vorlage Nr. 2020/3526, Ziffer I. Da dieser Beschluss das geltende Recht verletzt, ist er gem. § 54 Abs. 2 GO NRW vom Oberbürgermeister schriftlich zu beanstanden.

Die Beratung des Tagesordnungspunktes ist somit für die heutige Sitzung abgeschlossen.