Beschluss:
Nachstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit
handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
Der Antrag wird abgelehnt.
Herr Bürgermeister Marewski lässt über den Antrag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 23.04.2020 abstimmen.
dafür: 35 (OB, 14 CDU, 9 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 2 (Aufbruch Leverkusen)
Enth.: 4 (BÜRGERLISTE)