Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60, Abs. 1, Satz 2, GO NRW:
2. Der Integrationsrat der Stadt Leverkusen
besteht aus 25 direkt aus der Bevölkerung zu wählenden Mitgliedern und aus 9
vom Rat zu bestimmenden Ratsmitgliedern.
Leverkusen, 18.03.2020
gezeichnet:
Richrath Rh. Stefan Hebbel Rh. Ippolito
- einstimmig -