Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesmittel i. H. v. 15.000 € abzurufen und an Vereine, Freiwilligenagenturen und Nachbarschaftsinitiativen, die sich bei der Bewältigung der Corona-Krise engagieren, weiterzuleiten. Hierbei wird die Verwaltung durch eine unabhängige Jury, bestehend aus

 

-      Frau Christiane Kuhn-Haarhoff

-      Herrn Lorenz Smidt

-      Herrn Daniel Hambüchen

 

unterstützt, die über die Mittelvergabe anhand des Ziels der Landesregierung entscheidet.


- einstimmig -