Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:
Weil es sich
um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss
gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW:
Musikschule:
1. Gebührenerstattung ab Mitte
März 2020 und Aussetzung der Gebühren bis zur satzungsgemäßen
Unterrichtsaufnahme der Musikschule,
2. Aufruf an die Eltern, die
Musikschule mit einer Spende an den Förderverein zu unterstützen und
3. Änderung/Ergänzung der Satzung/Gebührensatzung
Musikschule um online erteilten Unterricht, damit zum einen einem
krisenbedingten längerfristig eingeschränkten/untersagten Musikschulunterricht
Rechnung getragen wird und zum anderen die Zukunftsfähigkeit der Musikschule
über die Nutzung der „neuen Medien“ nachhaltig gestärkt wird –unabhängig von
der Corona-Krise.
Jugendkunstgruppen:
1. Teilnehmenden bzw. den
Entgeltpflichtigen wird aufgrund von coronabedingten Kursausfällen zunächst ein
Gutschein sowie eine bevorzugte Anmeldung für das kommende Kursjahr angeboten,
2. Erstattungswünsche werden nach
formlosen Antrag berücksichtigt.
- einstimmig -