Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW:

 

Musikschule:

1.    Gebührenerstattung ab Mitte März 2020 und Aussetzung der Gebühren bis zur satzungsgemäßen Unterrichtsaufnahme der Musikschule,

2.    Aufruf an die Eltern, die Musikschule mit einer Spende an den Förderverein zu unterstützen und

3.    Änderung/Ergänzung der Satzung/Gebührensatzung Musikschule um online erteilten Unterricht, damit zum einen einem krisenbedingten längerfristig eingeschränkten/untersagten Musikschulunterricht Rechnung getragen wird und zum anderen die Zukunftsfähigkeit der Musikschule über die Nutzung der „neuen Medien“ nachhaltig gestärkt wird –unabhängig von der Corona-Krise.

 

Jugendkunstgruppen:

1.    Teilnehmenden bzw. den Entgeltpflichtigen wird aufgrund von coronabedingten Kursausfällen zunächst ein Gutschein sowie eine bevorzugte Anmeldung für das kommende Kursjahr angeboten,

2.    Erstattungswünsche werden nach formlosen Antrag berücksichtigt.


- einstimmig -