Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Gemäß des § 48 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung erhöht der Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen den Landeszuschuss für das Kindergartenjahr 2020/2021 in Höhe von 365.600 € um 25 % für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung und leitet diesen an Träger von Tageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen oder Anstellungsträger von Kindertagespflegepersonen weiter, sofern diese entsprechende Angebote vorhalten. Grundlage bildet das durch den Landtag Nordrhein-Westfalen am 29.11.2019 beschlossene Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung.

 

2.    Sofern ein entsprechendes Angebot in einer städtischen Kindertageseinrichtung vorgehalten wird, wird der Landeszuschuss inklusive des unter Punkt 1 genannten Eigenanteils anteilig und zweckgebunden für den Einsatz von pädagogischem Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen eingesetzt.

 

3.    Sollte sich die Fördersumme des Landes in den folgenden Jahren bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2024/2025 verändern, so wird die Erhöhung um 25 % vonseiten des Jugendamtes entsprechend der gesetzlichen Vorgabe des § 48 des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung angepasst.


- einstimmig im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -