Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.    Das Sanierungs- und Ausbaukonzept zum Gesamtstandort Realschule Am Stadtpark wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen hinsichtlich einer Sanierung und Weiterentwicklung der Realschule Am Stadtpark fortzuführen und entsprechende Mittel für die folgenden Haushaltsjahre einzuplanen.

 

Leverkusen, 25.03.2020

 

 

gezeichnet:

Richrath                                              BM Marewski                              Rh. Ippolito


- einstimmig -