Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5
GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der
Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
1. Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020
werden die dargestellten Leistungserweiterungen zwischen Opladen und Hitdorf
auf der Linie 253 umgesetzt.
2. Die Verwaltung wird weitergehend beauftragt,
die Gesamtleistung auf den Linien 251 und 253 einschließlich der unter 1.
genannten Erweiterungen in einer Vorabbekanntmachung zu veröffentlichen und
nach der 1-Jahresfrist in einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die
wupsi GmbH zu vergeben.
- einstimmig -