Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

1.    Ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 werden die dargestellten Leistungserweiterungen zwischen Opladen und Hitdorf auf der Linie 253 umgesetzt.

 

2.    Die Verwaltung wird weitergehend beauftragt, die Gesamtleistung auf den Linien 251 und 253 einschließlich der unter 1. genannten Erweiterungen in einer Vorabbekanntmachung zu veröffentlichen und nach der 1-Jahresfrist in einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die wupsi GmbH zu vergeben.


- einstimmig -