Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

Der Druck auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von geflüchteten Menschen ist auch nach 2015 weiterhin hoch und als angespannt zu betrachten. Dies betrifft sowohl den Bereich der unzureichenden finanziellen Erstattungsregeln des Landes NRW, als auch Fragen zur Flüchtlingszuweisung.

 

Im Dezember 2015 hatten die damals regierungstragenden Fraktionen mit den kommunalen Spitzenverbänden die weitere Vorgehensweise zur Schaffung einer auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung vereinbart. Bestandteil dieser Vereinbarung war die Erhebung der tatsächlich in den Kommunen anfallenden Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. Die Ergebnisse der Erhebung sollten Grundlage der monats- und personenscharfen Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ab dem Jahr 2018 werden. Im September 2018 hatte Professor Dr. Lenk gegenüber dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie den kommunalen Spitzenverbänden die Ergebnisse seines „Gutachtens zur Evaluierung der Kostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz auf der Grundlage eines Pauschalerstattungssytems“ vorgestellt. Ebenfalls wurde der von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW erstellte „Gesamtbericht zur Istkostenerhebung FlüAG im Jahr 2017“ vorgestellt.

 

Er gelangte zu einem durchschnittlichen bereinigten Nettoaufwand von ca. 12.900 Euro je Leistungsempfänger und Jahr. Bei kreisangehörigen Gemeinden liege der Aufwand bei rund 11.000 Euro je Leistungsempfänger und Jahr. Und bei kreisfreien Städten bei 15.900 Euro je Leistungsempfänger und Jahr. Derzeit erhalten die Kommunen nach dem FlüAG 10.400 Euro je Leistungsempfänger und Jahr. Somit ergibt sich für Leverkusen eine Unterdeckung von 5.500 Euro je Leistungsempfänger und Jahr.

 

Die Ergebnisse der Erhebung durch Prof. Dr. Lenk belegen den dringenden Handlungsbedarf. Gleichwohl ist von Seiten des Landes seitdem kein Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleitet worden. Die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände haben in der Vergangenheit stets mehr als deutlich gemacht, dass die Refinanzierung der Geduldeten den Kommunen massive Probleme bereitet und dies nicht mehr klaglos hingenommen werden kann. Das liegt an schlichtweg ansteigenden Fallzahlen. Es ist für Kommunen nicht länger hinnehmbar, dass diese drei Monate nach dem rechtskräftigen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit der Finanzierung allein gelassen werden, obwohl Abschiebehindernisse von den Kommunen nicht beeinflusst werden können

Dementsprechend muss die derzeitige Befristung der Zahlungen entfallen und die Finanzierung erfolgen, solange geduldete Personen noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Auch die Öffnung der Verwendungsmöglichkeiten der in 2019 weitergeleiteten Integrationspauschale des Bundes auch für Aufwendungen für die Versorgung von Geduldeten ändert an dieser Forderung nichts, da die Mittel der Integrationspauschale für die enorme Herausforderung der Daueraufgabe der Integration dringend benötigt werden. Die Versorgung und Unterbringung von Geduldeten muss über das FlüAG separat auskömmlich finanziert werden, um die Integrationspauschale nicht zu gefährden.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen fordert deshalb die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf,

 

1.    ihr Versprechen einzuhalten und die vom Bund an die Länder für die Integration von geflüchteten Menschen vorgesehenen Mittel (Integrationspauschale bzw. nunmehr „Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke“) in voller Höhe für die Jahre 2020 und 2021 an die Kommunen weiterzuleiten,

 

2.    die Pauschalen nach dem FlüAG auf den im „Lenk-Gutachten“ ermittelten Ist-Kosten-Stand anzuheben,

 

3.    die Dauer des Erstattungszeitraums für Geduldete von derzeit 3 Monaten nach ablehnendem Asylbescheid auszuweiten, solange diese Personen Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.

 


dafür:         41  (OB, 14 CDU, 10 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 4 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     2  (Aufbruch Leverkusen)