Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:
Der Antrag wird abgelehnt.
Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über den Antrag in der Fassung des Hauptausschusses vom 23.04.2020 abstimmen.
dafür: 31 (OB, 11 CDU, 7 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 6 (4 BÜRGERLISTE, 2 Aufbruch Leverkusen)