Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass sein Beschluss vom 10.02.2020 zu Punkt 4 des Antrags Nr. 2019/3139, Mehr bezahlbarer Wohnraum, bezüglich eines Vorkaufsrechtes der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) vom Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beanstandet wird, da er das geltende Recht verletzt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen hebt daher seinen Beschluss vom 10.02.2020 zu Punkt 4 des Antrags Nr. 2019/3139, Mehr bezahlbarer Wohnraum, bezüglich eines Vorkaufsrechtes der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) auf.
dafür: 31 (OB, 11 CDU, 7 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)
dagegen: 6 (4 BÜRGERLISTE, 2 Aufbruch Leverkusen)