Sitzung: 27.08.2020 BU/036/2020
Herr Beig. Lünenbach gibt folgenden Bericht ab:
Urteil des
Verwaltungsgerichts Köln: Eigenwirtschaftlicher Antrag eines privaten
Busunternehmens auf Genehmigungen zum Betrieb von Buslinien in Leverkusen und
im Rheinisch-Bergischen Kreis zu Recht abgelehnt
Mit Urteil vom 14.08.2020 hat das
Verwaltungsgericht Köln die Klage eines privaten Busunternehmens auf Erteilung
von Genehmigungen zum Betrieb von Buslinien im Bereich der Stadt Leverkusen und
des Rheinisch-Bergischen-Kreises, die von dem kommunalen Busunternehmen wupsi
GmbH betrieben werden, abgewiesen.
Hintergrund: Die Stadt Leverkusen und der
Rheinisch-Bergische Kreis als Aufgabenträger für den ÖPNV wollten ab Dezember
2016 die betreffenden Verkehrsleistungen für die Dauer von zehn Jahren an ihr
kommunales Unternehmen wupsi GmbH vergeben. Diese Vergabeabsicht muss
mindestens ein Jahr vorher europaweit vorab bekanntgemacht werden. Es besteht
dann ein Zeitfenster von drei Monaten für etwaige eigenwirtschaftliche Anträge.
Das private Busunternehmen hatte im Dezember 2015 einen eigenwirtschaftlichen
Antrag auf Erteilung der genannten Linienverkehrsgenehmigungen gestellt. Die
Bezirksregierung Köln hatte den Antrag der Klägerin im August 2016 mit der
Begründung abgelehnt, das Geschäftsmodell der Klägerin sei nicht auskömmlich.
Deshalb könnten die beantragten Buslinien nicht eigenwirtschaftlich – also im
Wesentlichen ohne öffentliche Zuschüsse – betrieben werden. In ihrer Begründung
hat die Bezirksregierung Köln die Auffassung der Aufgabenträger bestätigt, dass
der Betrieb des gesamten Liniennetzes der wupsi GmbH über einen Zeitraum von 10
Jahren nicht eigenwirtschaftlich betrieben werden kann. Gegen die Ablehnung hat
das private Busunternehmen sodann Klage erhoben.
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage
abgewiesen und sich in der der Be-gründung auf formale Dinge bezogen, sodass es
auf die Frage, ob die Klägerin die Verkehre eigenwirtschaftlich betreiben
könne, gar nicht mehr ankam. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der
Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster
entscheiden würde.
Die wupsi GmbH hat ihrerseits bereits einen
Genehmigungsantrag bei der Bezirks-regierung Köln gestellt. Aufgrund der
laufenden Rechtsverfahren wurden der wupsi GmbH ab Dezember 2016 zunächst
sogenannte einstweilige Erlaubnisse erteilt. Die Bezirksregierung Köln bereitet
nun das entsprechendes Anhörverfahren vor.