Herr Bürgermeister Marewski lässt zunächst über die Ziffern I.1 und II. des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

I. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 341.922.049,91 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.006.847,46 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2019 wird genehmigt.

 

c) Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.006.847,46 € wird wie folgt verwendet:

 

Einstellung in Bauerneuerungsrücklage            2.503.400,00 €,

Einstellung in andere Gewinnrücklagen 2.503.400,00 €,

Vortrag auf neue Rechnung                                             47,46 €.

 

d) Der Geschäftsführung der WGL wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreuAG, Dresden, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2020 bestellt.

 

II. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 1.040.291,76 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -54.888,91 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2019 wird genehmigt.

 

c) Der Jahresfehlbetrag des Rumpfgeschäftsjahres 2019 von 54.888,91 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

d) Der Geschäftsführung der WGL Service wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreu AG, Dresden, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2020 bestellt.

 

dafür:         38  (OB, 16 CDU, 10 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     3  (BÜRGERLISTE)

Enth.:           4  (2 Aufbruch Leverkusen, 2 DIE LINKE.LEV)

 

Anschließend lässt Herr Bürgermeister Marewski über die Ziffer I.2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

I. WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL)

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WGL für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

 

dafür:         32  (13 CDU, 9 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     2  (BÜRGERLISTE)

Enth.:           4  (2 Aufbruch Leverkusen, 2 DIE LINKE.LEV)

 

Herr Oberbürgermeister Richrath, Rh. Baake, Rf. Hengst, Rh. Krahforst, Rh. Miesen, Rh. Schoofs und Rf. Schumann haben gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.