Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Nach längerer Diskussion beantragt Rh. Feister (CDU) Schluss der Debatte.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über den Antrag auf Schluss der Debatte abstimmen.

 

dafür:         42  (OB, 16 CDU, 10 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 Aufbruch Leverkusen, 2 FDP, 2 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     3  (BÜRGERLISTE)

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt zunächst über die Ziffern 1, 3 und 4 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2019 wird mit einer Bilanzsumme von 8.728.050,46 € und einem Jahresüberschuss von 183.119,50 € (inklusive 151.427,41 € Beteiligungserträge) gem. beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1 der Vorlage).

 

b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 183.119,50 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c) Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d) Der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 der Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.

 

e) Der Konzernabschluss der RELOGA-Konzerngesellschaften wird gebilligt (Anlage 3 der Vorlage).

 

3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2019 wird mit einer Bilanzsumme von 49.240,12 € und einem Jahresüberschuss von 2.105,43 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4) festgestellt.

b) Der Jahresüberschuss 2019 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt.

 

4. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2020 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

dafür:         41  (OB, 16 CDU, 10 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           4  (2 Aufbruch Leverkusen, 2 DIE LINKE.LEV)

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

dafür:         34  (OB, 14 CDU, 9 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 2 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           6  (2 BÜRGERLISTE, 2 Aufbruch Leverkusen, 2 DIE LINKE.LEV)

 

Rh. Danlowski, Rh. Feister, Rh. Omankowsky, Rh. Schweiger und Rf. Springer haben gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.