Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt zunächst über die Ziffern 1, 3 und 4 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2019 wird mit einer Bilanzsumme von 128.015.831,04 € und einem Jahresüberschuss von 345.522,34 € (inklusive 276.609,96 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gem. beigefügter Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1 der Vorlage).

 

b) Der Bilanzgewinn in Höhe von 7.751.584,98 €, bestehend aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 345.522,34 € und dem Gewinnvortrag von 7.406.062,64 €, wird mit einem Betrag von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben. Der restliche Betrag in Höhe von 3.951.584,98 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c) Der Komplementärin und deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

 

d) Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 der Vorlage genannten Beschlüsse zu fassen.

 

e) Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird gebilligt (Anlage 3 der Vorlage).

 

3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss 2019 wird mit einer Bilanzsumme von 64.780,58 € und einem Jahresüberschuss von 2.105,43 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4 der Vorlage) festgestellt.

 

b) Der Jahresüberschuss 2019 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.

 

c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt.

 

4. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2020 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.

 

dafür:         40  (OB, 16 CDU, 9 SPD, 5 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           4  (2 Aufbruch Leverkusen, 2 DIE LINKE.LEV)

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über die Ziffer 2 des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

dafür:         35  (OB, 14 CDU, 8 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 FDP, 1 Soziale Gerechtigkeit)

Enth.:           4  (2 Aufbruch Leverkusen, 2 DIE LINKE.LEV)

 

Rh. Danlowski, Rh. Feister, Rh. Omankowsky, Rh. Ruß, Rh. Schweiger und Rf. Springer haben gemäß § 43 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 1 GO NRW an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) bittet um eine rechtliche Überprüfung, da Herr Oberbürgermeister Richrath seine Wortmeldung nicht aufgerufen hat, weil er bereits mit dem Abstimmungsvorgang begonnen hat.