Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt auf dem ehem. TEXTAR-Gelände die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW für folgende Verkehrsflächen:
1. Stichstraße zu Jägerstraße 1-7a,
2. Stichstraße zu Jägerstraße 9-15 mit Beschränkung der Parkfläche am Kopfende auf den PKW-Verkehr,
3. Stichstraße zu Jägerstraße 19-25a, einschl. drei Besucherstellplätze,
4. Straße Am Jägerhof einschl. des westlichen Parkstreifens und zwei Besucherstellplätzen,
5. Verbindungsweg von der Stichstraße 1 zur Bensberger Straße beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr,
6. Verbindungsweg von der Stichstraße 3 zur Straße Am Jägerhof beschränkt auf den Fußgängerverkehr.
Die Einstufung zu den Punkten 1 bis 4 erfolgt als Gemeindeweg/Anliegerweg, die Wege zu 5 und 6 als beschränkt öffentliche Gemeindewege.
- einstimmig -