Nachtrag: 20.08.2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Friedrich-Ebert-Platz (Rathaus-Vorplatz) wird aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf Covid-19 für einen Schausteller zur temporären Nutzung durch Aufstellen eines Karussells und eines Süßwarenstandes bis zum 31.10.2020 freigegeben.

 

2. Gemäß § 9 Abs. 7 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen (Sondernutzungssatzung) wird eine einmalige Befreiung der Sondernutzungsgebühren für den Schaustellerbetrieb für die temporäre Nutzung des Friedrich-Ebert-Platzes (Rathaus-Vorplatz) sowie der Fußgängerzone Opladen zur Aufstellung je eines Karussells und eines Süßwarenstandes beschlossen. Die Befreiung der Sondernutzungsgebühren schließt das Erfordernis der Erlaubnis und die Erhebung einer Verwaltungsgebühr sowie die Kosten für Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone nicht aus.


- einstimmig -