Die Tagesordnungspunkte 19.1, Öffentlich zugängliche Trinkwasserangebote, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.06.2020, Nr. 2020/3694, sowie 19.2, Errichtung von Trinkbrunnen, Verwaltungsvorlage, Nr. 2020/3847, werden gemeinsam diskutiert.

 

Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt dar, dass der Antrag ihrer Fraktion nicht – wie dargestellt – in der Sitzung des Bürger- und Umweltausschusses vom 27.08.2020 als erledigt erklärt worden ist. Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betont, dass aufgrund des Klimawandels keine Anzahl für Trinkwasserstellen festgelegt werden sollte, sondern es um eine grundsätzliche Verfügbarkeit von Trinkwasser im öffentlichen Raum gehen muss.

 

Frau Biermann-Tannenberger (CDU) schlägt bezugnehmend auf die Verwaltungsvorlage Nr. 2020/3847 zu TOP 19.2 vor, dass pro Stadtbezirk ein Testbrunnen errichtet werden sollte und die Stadtbezirke über den Standort entscheiden.

 

Frau Haase-Mülleneisen (Beirat für Menschen mit Behinderungen) fordert, dass die Trinkbrunnen für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sein müssen.

 

Rh. Ippolito (SPD) formuliert entsprechend dem Vorschlag von Frau Biermann-Tannenberger (CDU) als Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage Nr. 2020/3847: Es wird zunächst jeweils ein Trinkbrunnen pro Stadtbezirk errichtet. Über den Standort entscheiden die jeweiligen Bezirksvertretungen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage mit vorgenannter Änderung

 

dafür:         16  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV)

dagegen:     2  (1 BÜRGERLISTE, 1 Aufbruch Leverkusen)

 

 

Über den Antrag zu TOP 19.1, Antrag Nr. 2020/3694, findet keine Abstimmung statt.