Herr Beigeordneter Adomat erklärt, dass bei dem Antrag auf einen Wahlschein für Dritte, der Text in einem Block abgeschnitten ist. Der Text endet mit den Worten „Auf Verlangen ist…“. Der Text hätte heißen müssen: „Auf Verlangen ist ein Personalausweis oder ein Ausweisdokument vorzulegen.“ Der Landeswahlleiter hat dazu mitgeteilt, dass dieser Fehler in keiner Form zu einer Ungültigkeit der Wahlscheine führt. Die Verwaltung wird die Öffentlichkeit über die Presse hierüber entsprechend informieren.