Nach längerer Diskussion fasst die Bezirksvertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nimmt zur Kenntnis, dass ihr Beschluss vom 18.06.2020 zur Errichtung einer öffentlichen Kneipp-Wassertretanlage im Wuppermannpark, Vorlage Nr. 2019/3256, vom Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen gemäß § 37 Absatz 6 Satz 5 in Verbindung mit § 54 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beanstandet wird, da er das geltende Recht verletzt.

 

  1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III ändert ihren Beschluss vom 18.06.2020 zur Errichtung einer öffentlichen Kneipp-Wassertretanlage im Wuppermannpark, Vorlage Nr. 2019/3256, wie folgt ab:

Die Verwaltung untersucht auf Basis gutachterlicher Stellungnahmen, welche Möglichkeiten bestehen, im Wuppermannpark doch eine öffentliche Kneipp-Wassertretanlage einzurichten.
Sollte dies nicht möglich sein, sucht die Verwaltung hilfsweise nach einem anderen geeigneten Ort im Stadtgebiet.

 

dafür:         10  (5 CDU, 4 SPD, 1 FDP)

Enth.:           1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)