Nachtrag: 04.09.2020
Sitzung: 10.09.2020 Bez. III/044/2020
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 2020/3878
Nach längerer Diskussion fasst
die Bezirksvertretung folgenden Beschluss:
- Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III nimmt zur Kenntnis, dass ihr Beschluss vom 18.06.2020 zur Errichtung einer öffentlichen Kneipp-Wassertretanlage im Wuppermannpark, Vorlage Nr. 2019/3256, vom Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen gemäß § 37 Absatz 6 Satz 5 in Verbindung mit § 54 Absatz 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beanstandet wird, da er das geltende Recht verletzt.
- Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III ändert ihren Beschluss vom 18.06.2020 zur Errichtung einer öffentlichen Kneipp-Wassertretanlage im Wuppermannpark, Vorlage Nr. 2019/3256, wie folgt ab:
Die Verwaltung untersucht auf
Basis gutachterlicher Stellungnahmen, welche Möglichkeiten bestehen, im
Wuppermannpark doch eine öffentliche Kneipp-Wassertretanlage einzurichten.
Sollte dies nicht möglich sein, sucht die Verwaltung hilfsweise nach einem anderen
geeigneten Ort im Stadtgebiet.
dafür: 10 (5 CDU, 4 SPD, 1 FDP)
Enth.: 1 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)