Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen bzw. den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der nbso Weisung, den Gesellschaftsvertrag der nbso wie folgt zu ändern:

 

1.    § 14 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages wird um folgenden Satz 2 ergänzt: „Sofern mehrere Personen zur Geschäftsführung bestellt sind, sind diese jeweils einzeln berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten.“

2.    § 14 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt gefasst: „Die Geschäftsführung führt die Geschäfte der Gesellschaft selbstverantwortlich nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag, der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung.”


dafür:         52  (OB, 14 CDU, 13 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)