Der Ausschuss verlangt mehrheitlich eine Aufwertung des Baugebietes durch den Investor.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fordert zudem eine ökologische und klimatechnische Verbesserung, z.B. durch Solardächer. Zudem geht Herrn Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auch das geplante Blockheizkraftwerk aus ökologischer Sichtweise nicht weit genug; auch hier soll der Investor nachbessern.

 

Herr Pathe (Klimaliste Leverkusen) verlangt eine belastbare ökologische Aufwertung, die die Klimaziele erreicht (energiesparendes Bauen, Passivhausenergiestandard).

 

Herr Pott (OP) erkundigt sich nach der Überschreitung des Bauvorhabens in den in den Grünbereichsfestsetzungen des Flächennutzungsplanes (FNP) sowie nach der Frischluftschneise. Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass der FNP nicht parzellenscharf festgelegt wird und eine möglicherweise erforderlich FNP-Änderung im weiteren Verfahren geprüft wird; dies gilt auch für die Frischluftschneise.

 

Herr Kühl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fordert die Überprüfung der Fahrradabstellplätze im Plangebiet.

 

Frau Kronenberg (DIE LINKE) bittet um eine Aussage zu dem differenzierten Anteil an Käufern (Käufer mit KfW-Finanzierung, Käufer über einen definierten Maximalpreis, potentieller Eigennutz und Verkauf an Investoren). Frau Beigeordnete Deppe informiert, dass dies noch nicht mit dem Investor abgestimmt wurde, aber Regelungsinhalt eines städtebaulichen Vertrages werden kann.

 

Herr Bartels (FDP) macht darauf aufmerksam, dass die durch den Investor vorgesehene Gestaltung mit dem Gebäude- und Garagenriegel aus Lärmschutzgründen gewählt wurde und eine alternative Anordnung nicht zu den gleichen Lärmschutzergebnissen kommen wird.

 

Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE) fordert eine maximale Ausnutzung des Grundstückes mit 3-4 geschossigen Mehrfamilienhäusern.

 

Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass die angesprochenen Punkte mit dem Investor abgestimmt werden, so dass auch alternative Planungen in die frühzeitige Bürgerbeteiligung eingebracht werden, die dann im weiteren Verfahren mehrheitsfähig sind.

 

Beschluss:

 

1. Gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird dem Antrag des Vorhabenträgers Deutsche Reihenhaus (Anlage 3 der Vorlage) stattgegeben.

 

2. Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 30 BauGB.

 

3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung V 33/I "Rheindorf – Wohnbebauung Muldestraße“.

 

4. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Rheindorf und beinhaltet in Flur 1 die Flurstücke 241, 244 (teilweise), 1162, 1163 und 1164. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 4 der Vorlage) zu entnehmen.

 

5. Dem städtebaulichen Vorentwurf (Varianten 1 und 2) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 33/I „Rheindorf – Wohnbebauung Muldestraße“ wird in der vorliegenden Fassung (Anlagen 5 und 6 der Vorlage) zugestimmt.

 

6. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Dazu soll das Bebauungskonzept vier Wochen öffentlich ausgehängt sowie im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingestellt werden.

 

Die Beschlussfassung zu Punkten 1 bis 6 erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

7. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, dass das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren V 33/I „Rheindorf – Wohnbebauung Muldestraße“ in das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ mit der Priorität I aufgenommen wird.


dafür:         17  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP)

dagegen:     2  (1 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen)