Herr Stadtdirektor / Stadtkämmerer Märtens berichtet Folgendes:

 

1.    Haushaltsverzug 2020: Mit Beschluss vom 25.11.2020 hat der Landtag NRW das Gewerbesteuerausgleichsgesetz beschlossen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Gemeinden Ausgleichszahlungen für krisenbedingt entgangene Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2020 in einem Gesamtvolumen von 2,72 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Ausgleichszahlungen stellen allgemeine Zuweisungen dar und sind nicht zweckgebunden. Aufgrund der im Verlauf der politischen Beratungen, gegenüber dem ersten Gesetzesentwurf, aufgenommenen Berücksichtigung der kommunalen Hebesätze 2019 und 2020 erhält die Stadt Leverkusen zunächst keinen finanziellen Ausgleich aus diesem Gesetz. Zwar werden nicht benötigte Mittel aus dem o. g. Betrag an alle Kommunen ausgeschüttet, jedoch liegen noch keine veröffentlichte Werte seitens des Landes vor. Nach einer internen Kalkulation des FB 20 kann mit einem Betrag i. H. v. ca. 2,5 – 3,4 Mio. € für die Stadt Leverkusen gerechnet werden. Ein verbindlicher Bescheid liegt bisher nicht vor. Dieser Zahlung stehen jedoch konkrete Einnahmeverluste i. H. v. ca. 35 Mio. € (hiervon ca. 1,4 Mio. € bei ca. 110 Anträgen gestundet; 25,3 Mio. € bei ca. 2100 Herabsetzungsanträgen) bei der Gewerbesteuer gegenüber, die eben nicht erstatten werden.

Da nunmehr die kompletten 2,72 Mrd. € ausgeschüttet werden sollen und das Gesetz gem. § 6 am 30.06.2021 außer Kraft tritt, ist eine weitergehende Unterstützung über das Jahr 2020 zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar.

 

Im Weiteren hat die Stadt Leverkusen aus den Stärkungspaktmittel eine Sonderausschüttung i. H. v. 5.540.833,00 € zur Minderung der Corona-bedingten Mehrbelastungen erhalten. Davon sind bis zum heutigen Tag bereits Mittel i. H. v. 2.331.908,92 € in Anspruch genommen worden. Darunter sind z. B. über 1,5 Mio. € Budgetverstärkung im FB Feuerwehr, um Corona-bedingte Anschaffungen finanzieren zu können.

 

2.    Prognose 2020: Darüber hinaus setzt die Verwaltung intern die Möglichkeit um, die Corona-bedingten HH-Belastungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 gem. des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG zu isolieren. Hier ist es oberstes Ziel der Verwaltung, diese Haushaltsbelastung entsprechende abzubilden. Darüber hinaus können zum jetzigen Zeitpunkt originäre, ergebnisverschlechternde Faktoren nicht ausgeschlossen werden. Hier laufen intensive Gespräche mit den FB’en der Stadtverwaltung, inwieweit diese Haushaltsbelastungen durch eine stringente Mittel-Bewirtschaftung zumindest abgemildert werden können. Es bleibt weiterhin Ziel der Stadtverwaltung, den Jahresabschluss 2020 Corona-bereinigt mit einem positiven Ergebnis abzuschließen. Es ist auch an dieser Stelle deutlich darauf hinzuweisen, dass nach der aktuellen Rechtslage die Corona-bedingten Belastungen, die im Jahresabschluss ausgewiesen werden können, durch die Kommunen eigenverantwortlich zu finanzieren sind (Abschreibung über 50 Jahre).

 


 

 

3.    Aufstellung HH 2021 ff: In seiner Sitzung am 17.09.2020 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG) beschlossen (Neudruck 17/10912). Danach ist der Haushaltssanierungsplan (HSP) 2021 spätestens am 01.03.2021 der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Dieser gegenüber der bisherigen gesetzlichen Regelung verlängerte Zeitraum wird die Verwaltung auf jeden Fall benötigen, um den HH 2021 ff. einzubringen und beschließen zu lassen. Darüber hinaus kann nach jetzigem Stand nicht ausgeschlossen werden, dass auch dieser Zeitraum nicht ausreichen wird, ein genehmigungsfähiges HSP zu erstellen. Gegenüber vergangener Haushaltsaufstellungen fehlen Corona-bedingt bisher grundlegende Eckwerte, z. B. verlässliche unterjährige Daten der Steuerschätzungen.

 

4.    Kassenkredite: Diese betragen aktuell 244,1 Mio. € inkl. Cash-Pool, zum Vorjahreszeitpunkt standen 212,1 Mio. € in den Büchern. Der relativ hohe Wert beinhaltet rd. 16 Mio. € für Gehälter und Sozialleistungen. Das stellt eine Verschlechterung zum Vorjahr i. H. v. 32,0 Mio. € dar. Die Höchstsumme der Kassenkredite beträgt gem. der Haushaltssatzung 2020 insgesamt 350 Mio. €, was einer Quote der Inanspruchnahme von ca. 70 % entspricht.

 

5.    Digitalisierung: Die Digitalisierung gewinnt erkennbar an Bedeutung, die Behandlung in einem extra ausgewiesenen Ausschuss ist daher der richtige Weg.

 

In 2021 werden die Aktivitäten intensiviert und eine schlüssige Informationspolitik kontinuierlich weitergeführt. Je nach Notwendigkeit werden auch sukzessive Entscheidungsvorlagen eingebracht. Die Beteiligung der politischen Ebene durch die Einrichtung eines interfraktionellen Arbeitskreises wird von Herrn Stadtkämmerer Märtens sehr begrüßt. Dieser Arbeitskreis muss in den kommunalpolitischen Instanzen eingeordnet werden. Vorschläge zur Herangehensweise werden im Dezernat II erarbeitet.

 

Prägendes Merkmal im operativen Geschäft ist die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit und die Einhaltung des Infektionsschutzes durch die Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen. Hier wird in Zusammenarbeit mit der ivl kontinuierlich daran gearbeitet, die Möglichkeiten der mobilen Arbeit zu erweitern.

 

Zahlen

·         84 Mitarbeitende befinden sich in Telearbeit (alter Sprachgebrauch, die Arbeitsplätze existierten schon „vor Corona“, neuer Sprachegebrauch fortan Home-Office)

·         100 Mitarbeitende sind durch IGEL Sticks in Verbindung mit der Nutzung eigenen Hardware für Home-Office ausgestattet worden und

·         rund 400 Anträge sind aktuell in der Bearbeitung

 

·         Um digitale Meetings zu betreiben, wurden 47 iPads beschafft. Die iPads sind als Poolgeräte den jeweiligen Dezernaten zugeordnet und können den Mitarbeitenden als Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden. Zukünftig sollen diese Geräte auch für Online-Seminare nutzbar gemacht werden. Nicht nur unsere Form Besprechungen durchzuführen wird sich dauerhaft verändern, sondern auch unsere digitale Lernwelt muss angepasst werden.

 

Seit Mitte November wird ein Home-Office-Pilotprojekt im Fachbereich Schulen durchgeführt. Im Zuge dessen soll die neue Arbeitsform auf Anwendbarkeit und Durchführung in verschiedenen Konstellationen – unterschiedliche Gerätetypen, Arbeitsanteile Home-Office –  getestet werden. Im Laufe des Projekts soll auch Desksharing - eine Organisationsform, bei der innerhalb einer Organisationseinheit weniger Arbeitsplätze als Mitarbeiter existieren (Verweis auf Venlo) – erprobt werden. Ziel ist die Entwicklung einer zukunftsfähigen gesamtstädtischen Strategie.

 

Ein wesentlicher Bestandteil der Digitalisierung innerhalb der Verwaltung ist die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS). Aufgrund der zu erwartenden Überschreitung des Schwellenwertes von 214.000 € netto für diesen Auftrag ist eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Zur Vorbereitung und Unterstützung des Vergabeprozesses wurde die Firma Zoeller & Partner durch die ivl beauftragt.

 

Die Herausforderungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes rücken näher. In 2021 wird diese Aufgabe einen Schwerpunkt darstellen. Digitale Verwaltungsdienstleistungen anzubieten ist eine gesetzliche Maßgabe. Die Projektarbeiten zur Erstellung eines Prozessregisters beginnen im Dezember. In einem ersten Schritt werden in der Stadtverwaltung zu priorisierende OZG-Leistungen mit dahinterliegenden Fachverfahren für einen konkreten Beispielprozess herausgearbeitet. Die Abläufe müssen transparent gemacht werden, hinterfragt und modelliert werden und schlussendlich technologisch umgesetzt werden. Mit zunehmendem Erkenntnisgewinn kommen sukzessive komplexere Verwaltungsdienstleistungen in einem Gesamtablaufplan des Projektes hinzu.