Nachtrag: 20.11.2020

Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Die Stadt Leverkusen ergreift alle möglichen Maßnahmen, den Eigentümer des Waldes zu bewegen, den Bürgerbusch nachhaltig in einen ordnungsgemäßen Zustand zu setzen oder setzen zu lassen.


Herr Zimmermann, als zuständiger Förster, erklärt, dass dem Besitzer des Bürgerbusches lediglich eine Wegsicherungspflicht der Hauptwege obliegt. Diese ist jedoch dadurch eingeschränkt, dass bei Wäldern grundsätzlich der Grundsatz „Betreten auf eigene Gefahr“ gilt. An der Autobahnbrücke und der Autobahn selbst sei der Besitzer seiner Pflicht bereits teilweise nachgekommen und hat umsturzgefährdete Bäume fällen lassen. Zu einer Wiederaufforstung kann der Besitzer des Bürgerbusches jedoch durch die Untere Naturschutzbehörde nicht verpflichtet werden, sondern er kann lediglich darum gebeten werden.

 

Nach kurzer Diskussion lässt Herr Bezirksbürgermeister Schönberger in abgeänderter Fassung abstimmen.


- einstimmig -