Herr Rees (Klimaliste Leverkusen) teilt mit, dass sich die Beteiligung des Naturschutzbeirats an wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen aus §70 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) ergibt.

 

Herr Witowski (67) teilt mit, dass im vorliegenden Fall die Untere Naturschutzbehörde (UNB), wie vorgeschrieben, beteiligt wurde. Die UNB prüft im Ermessen, ob es sich bei einer Baumfällung um eine wichtige oder nicht wichtige Maßnahme handelt. Im vorliegenden Fall hat die UNB die Maßnahme als nicht wichtig eingestuft. Der Naturschutzbeirat muss folglich gemäß §70 (LNatSchG) nicht beteiligt werden.

 

Herr Rees (Klimaliste Leverkusen) merkt an, dass es sich im vorliegenden Fall schon deshalb um eine wichtige Maßnahme handeln muss, da der Baum im FFH-Gebiet steht und somit einen besonderen Schutzstatus genießt.

 

Herr Bezirksbürgermeister Schönberger lässt über den Antrag abstimmen.