Beschluss: vertagt

Frau Beigeordnete Deppe erklärt, dass die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln um eine Verlängerung der bis zum 15.12.2020 geltenden Frist gebeten hat. Die Bezirksregierung Köln hat hierzu geäußert, dass über eine Fristverlängerung im Laufe dieser Woche entschieden wird.

 

Im Verlauf der Diskussion schlägt Herr Bürgermeister Marewski vor, zur Fristwahrung die Planänderung Nr. 01 zum Planfeststellungsverfahren einer Erdgasparallelleitung der NETG und das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM-Anlage) abzulehnen. Die Verwaltung könnte dann beauftragt werden, in Abstimmung mit der Politik eine Begründung nachzureichen.

 

Rh. Bokeloh und Rf. Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ergänzen, dass die Begründung hinreichend valide dargestellt werden muss. Im Fall einer Fristverlängerung durch die Bezirksregierung bestünde dann die Möglichkeit, über die abzugebende Stellungnahme in der beschlossenen Sonderratssitzung zum Autobahnausbau im Januar 2021 erneut zu beraten.

 

Aufgrund der in der Diskussion gemachten Vorschläge lässt Frau Bürgermeisterin Demirci wie folgt abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen lehnt die Planänderung Nr. 01 zum Planfeststellungsverfahren einer Erdgasparallelleitung der NETG und das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM-Anlage) ab. Die Begründung liefert die Verwaltung in Abstimmung mit der Politik bei der Bezirksregierung Köln nach.

Sollte die Bezirksregierung Köln eine Fristverlängerung für die Stellungnahme gewähren, wird über diese in der noch zu terminierenden Sonderratssitzung im Januar 2021 beraten.

 

- einstimmig -