Sitzung: 04.03.2021 BSp/003/2021
Herr Beigeordneter Adomat übergibt das Wort an Frau Schreiner, welche den Betriebsausschuss über die Erhöhung des Ausgleichsbetrages für die durch die Covid-19-Pandemie verursachten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen in 2021
informiert und folgende Stellungnahme zu Protokoll gibt:
Der Sportpark Leverkusen
hat in Abstimmung mit dem FB 20 die für den Dezemberturnus ermittelten
Zuschussbedarfe vor dem Hintergrund der andauernden Schließung der Bäder und
der Ostermann-Arena noch einmal analysiert sowie die nun bekannten und
erwarteten finanziellen Auswirkungen aktuell finanziell bewertet.
Für den Sportpark
ergibt sich damit ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 1.385.000 €.
Bei der Ermittlung
des Corona-bedingten Ausgleichs aus dem städt. Haushalt für 2021 von 1.215.000
€, dem der Rat in seiner Sitzung am 14.12.2020 zugestimmt hat, ist der SPL noch
von einer durchgehenden Öffnung der Betriebe unter Pandemiebedingungen in 2021
ausgegangen.
Die Bäder und auch
die Ostermann-Arena sind nunmehr seit dem 02.11.2020 durchgehend bis auf
weiteres geschlossen, so dass sich die Zahlen weiter verschlechtern werden.
Darüber hinaus sind rd. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kernverwaltung
zur Unterstützung anderer Fachbereiche eingesetzt.
Insofern soll über
die Veränderungsliste im städtischen Haushalt 2021, eine „Corona-Bezuschussung“
des Sportpark Leverkusen von 2,6 Mio. € etatisiert bzw. +1,385 Mio. €
gegenüber der bisherigen Größenordnung aufgenommen werden.
Wie bereits in 2020 handelt es sich um eine Abschlagszahlung, die nach Vorliegen des Jahresabschlusses 2021 „spitzabgerechnet“ werden wird.
Anträge auf Überbrückungshilfen werden derzeit durch den Wirtschaftsprüfer des Sportpark Leverkusen geprüft. Sollten hieraus Kompensationsmittel generiert werden können, würden diese positiven Auswirkungen natürlich bei der unterjährigen Zuschussabwicklung angerechnet und im besten Fall würde dies zu einer Entlastung der Kernverwaltung führen.