Im Nachgang zur letzten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 04.02.2021 hat Herr Vennemann (FDP) nachfolgende Fragen:

 

1. Warum ist bei der Sanierung der Carl-Maria-von-Weber-Straße eine Anwohnerversammlung nicht vorgesehen? Gem. § 8 a Abs. 3 KAG ist eine Anwohnerversammlung verpflichtend; eine Anwohnerinformation ist nicht ausreichend. Über das Ergebnis der Anwohnerversammlung ist das Gremium - in diesem Fall die Bezirksvertretung - vor Beschlussfassung zu informieren.

 

Es scheint, dass die ganze Sache nur geheilt werden kann, indem die verpflichtende Anwohnerversammlung nunmehr nachgeholt wird und danach dem zuständigen Gremium das Ergebnis der Versammlung mitgeteilt wird. Es gilt zu beachten, dass in dieser verbindlichen Anwohnerversammlung gem. KAG den Anwohnern Ausbaualternativen benannt und die Höhe der zu erwartenden Beitragsverpflichtung mitgeteilt werden müssen.

 

2. Wie ist der Sachstand zur Versetzung des Buswartehäuschens auf der Kandinskystraße? Wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?

 

Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zu.