Sitzung: 11.03.2021 Bez. III/004/2021
Im Nachgang zur
letzten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 04.02.2021
hat Herr Vennemann (FDP) nachfolgende Fragen:
1. Warum ist bei
der Sanierung der Carl-Maria-von-Weber-Straße eine Anwohnerversammlung nicht
vorgesehen? Gem. § 8 a Abs. 3 KAG ist eine Anwohnerversammlung verpflichtend;
eine Anwohnerinformation ist nicht ausreichend. Über das Ergebnis der
Anwohnerversammlung ist das Gremium - in diesem Fall die Bezirksvertretung - vor Beschlussfassung zu
informieren.
Es scheint, dass
die ganze Sache nur geheilt werden kann, indem die verpflichtende
Anwohnerversammlung nunmehr nachgeholt wird und danach dem zuständigen Gremium
das Ergebnis der Versammlung mitgeteilt wird. Es gilt zu beachten, dass in dieser
verbindlichen Anwohnerversammlung gem. KAG den Anwohnern Ausbaualternativen
benannt und die Höhe der zu erwartenden Beitragsverpflichtung mitgeteilt werden
müssen.
2. Wie ist der
Sachstand zur Versetzung des Buswartehäuschens auf der Kandinskystraße? Wann
ist mit der Umsetzung zu rechnen?
Die Verwaltung sagt
eine Beantwortung zu.