Nachtrag: 19.02.2021

Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Der vorliegende Antrag wird, wie bei der Eröffnung der Sitzung durch Herrn Haacke (SPD) vorgetragen, in einen gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I und der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I geändert.

 

Rh. Scholz (CDU) erläutert den Antrag und macht deutlich, dass die Verwaltung die Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) für Manfort schnellstmöglich bzw. unmittelbar nach dem diesjährigen Abschluss des STEK Opladen in die Wege leiten möchte.

 

Herr Boos (DIE LINKE) regt an, ein InHK Manfort nicht stadtteilgrenzenscharf zu betrachten, sondern die Fläche von „Wiesdorf-Ost“ bis zum Jugendhaus Lindenhof in den Geltungsbereich sinnvoll einzubeziehen.

 

Herr Karl (61) stellt die Intention der zur heutigen Sitzung nachgereichten Stellungnahme der Verwaltung dar und macht deutlich, dass der Fachbereich Stadtplanung für die Bearbeitung jedes InHK/STEK eine Vollzeitkraft bindet bzw. binden muss. Aus diesen Kapazitätsgründen ist ein übergangsloses Verfahren vom STEK Opladen zum InHK Manfort nicht realisierbar, da über den Projektabschluss des STEK Opladen hinaus noch weitere nachbereitende Aufgaben zu erfüllen sind. Zudem sind beim InHK Manfort zurzeit weder die konzeptionellen und weiteren Vorrausetzungen für einen Förderantrag erfüllt, noch sind entsprechende Mittel im Haushalt etatisiert. Um zeitlich einen Förderbeginn in 2023 zu erreichen, muss eine Erstellung, Beschlussfassung und Abgabe eines entsprechenden Konzeptes beim Fördermittelgeber bis zum 30.09.2022 erfolgt sein. Zudem müssen im Rahmen der Haushaltsplanberatung für den Haushalt 2022 entsprechende Mittel vorgesehen werden.

 

Herr Molitor (01) fasst die bisherige Diskussion der letzten Jahre zur Thematik zusammen und bestätigt, dass seitens der Politik seit längerer Zeit das ausdrückliche Bestreben zur Erstellung eines InHK für Manfort besteht und auch die Verwaltung die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit sieht. Die von der Verwaltung dargestellte Vorgehensweise muss jedoch eingehalten werden, um die inhaltlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen schnellstmöglich zu schaffen. Zudem soll der Beschlussentwurf des Antrags so modifiziert werden, dass die Verwaltung mit der Erstellung eines InHK für Manfort beauftragt wird und in diesem Zusammenhang die erforderlichen Schritte zur Beantragung von Städtebaufördermitteln veranlasst. Entscheidend zuständig für einen Grundsatzbeschluss zu einem InHK ist der Rat, sodass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I einen eigenen Antrag dorthin richten muss. Mit einem entsprechenden politischen Auftrag wird die Verwaltung dann die erforderlichen Schritte veranlassen und in die Finanz- und Arbeitsplanung 2022 einarbeiten.

 

Herr Haacke (SPD) spricht sich für eine größere zeitliche Verbindlichkeit aus und regt an, zur Umsetzung einen Passus wie „wenn möglich früher“ in den Antrag aufzunehmen.

 

Herr Bartels (FDP) fasst die vorangegangene Diskussion in einen Beschlussvorschlag zusammen, um einen Antrag der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I an den Rat zu richten, der den Antrag Nr. 2021/0454 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I ersetzt. Frau Bezirksbürgermeisterin Di Padova lässt sodann in diesem Sinne abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beantragt beim Rat der Stadt Leverkusen, die Verwaltung mit der Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) für Manfort in einer über die festen Stadtteilgrenzen hinausgehenden geeigneten Gebietsabgrenzung zu beauftragen und Mittel der Städtebauförderung für den Förderzeitraum 2023 – oder früher, sofern möglich – beim Land NRW zu beantragen.

 

- einstimmig -