Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln als Obere Denkmalbehörde zu beantragen, das alte Amtsgerichtsgebäude in Leverkusen Opladen in die Denkmalliste einzutragen.

 

Sollte die Aufnahme in die Denkmalliste nicht möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, in Absprache mit den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass bei einer Umgestaltung des Gebäudes die Fassade erhalten bleibt.


Rh. Hupperth schlägt vor, den Beschlussentwurf wie folgt zu ergänzen:

 

„Sollte die Aufnahme in die Denkmalliste nicht möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt, in Absprache mit den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass bei einer Umgestaltung des Gebäudes die Fassade erhalten bleibt.“

 

Nach einer weiteren Aussprache beantragt Rh. Schoof Ende der Aussprache.

Dieser Antrag wird mehrheitlich beschlossen.

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über den Antrag Nr. 0254/2009 unter Berücksichtigung der Ergänzung von Rh. Hupperth abstimmen.


dafür:                 59       (OB, CDU, SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BÜRGERLISTE, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, pro NRW, OP, DIE LINKE)

dagegen:            2       (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)