Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Stadt Leverkusen erhebt eine Wettbürosteuer für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten als örtliche Aufwandsteuer.

 

2. Die Stadt prüft den möglichen Steuergegenstand zur Besteuerung des Aufwandes der Wettenden für das Wetten in einem Wettbüro und in einer Wettannahmestelle im Gebiet der Stadt Leverkusen und setzt die weitestgehende Möglichkeit um.

 

3. Der Steuersatz soll 3 v. H. der Bemessungsgrundlage betragen.

 

4. Die Bemessungsgrundlage ist der Wetteinsatz der Wettenden ohne Abzüge (Brutto-Wetteinsatz).


dafür:         45  (OB, 14 CDU, 11 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 3 OP, 2 AfD, 2 DIE LINKE, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           4  (3 FDP, 1 Klimaliste Leverkusen)